Die Bürger einer bestimmten Region schließen sich zusammen, um gemeinsam das erforderliche Eigenkapital für mehrere Windkraftanlagen aufzubringen. Die geschieht in Schleswig-Holstein zumeist in der Form einer GmbH & Co KG. Sie werden somit Miteigentümer und Mitunternehmer von Windkraftanlagen.
Die Landeigentümer der Wind-Eignungsflächen haben 2012 beschlossen, die Projektentwicklung in der Form von Bürgerwindparks durchzuführen. Da in der Region Holstein solche Beispiele bislang nicht gegeben waren und auch in N-W kein diesbezügliches Drängen von Bürgern zu verspüren war, haben die Landeigentümer das Projekt allein aus ihrer Gruppe vorangebracht. Dazu wurde 2013 die Windprojekt N-W GmbH und 2019 die Repower GmbH & Co KG gegründet. Das hohe finanzielle Risiko der Projektentwicklung (Totalverlust, wenn keine Baugenehmigung erreicht wird) wurde nur von den Projekt-Gesellschaftern getragen.
Um eine breite Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, haben sich 2013 die Bürgerwind N-W GmbH & Co. KG und 2022 die Bürgerwind II NW GmbH & Co KG gegründet. Um Gesellschafter zu werden, mussten bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu zählte insbesondere der Ort des ersten Wohnsitzes in den Standort- bzw. Sichtgemeinden des Windparks oder Vertragsbeziehungen zur Projektentwicklung.
Im Jahr 2016 haben sich 90 Gesellschafter in der Bürgerwind N-W GmbH & Co KG zusammengefunden und das Eigenkapital für 2 Windkraftanlagen eingezahlt und das Eigentum an zwei WEAs geschaffen. Es werden keine weiteren Gesellschafter aufgenommen.
Die Bürgerwind II NW GmbH & Co KG ist mit 40 Gesellschaftern gestartet und plant über ein Verfahren mit Prospekt im Jahr 2023 den Gesellschafterkreis mit Bürgern aus den Gemeinden Neuengörs und Weede zu erweitern. Ziel sind zwei WEAs.
In der Landwind N-W GmbH & Co KG und der Landwind II NW GmbH & Co KG haben sich wiederum die Landeigentümer organisiert, um jeweils zwei WEAs zu betreiben.
Über das Umspannwerk Geschendorf, das im gemeinsamen Eigentum der drei Betreibergesellschaften aus 2017 steht, wird der Strom verkauft.
Es besteht die Chance, für sein eingelegtes Geld eine unternehmerische Vergütung zu erhalten.
Es besteht das Risiko, dass die Windkraftanlage nicht wirtschaftlich funktioniert, keine Erträge erreicht werden und das Eigenkapital komplett verloren geht.
Bei einer Bürgerwind-Beteiligung handelt sich um eine wirtschaftliche unternehmerische Tätigkeit. Daher gibt es keine Garantie auf bestimmte Erträge oder Auszahlungen.